Stattdessen beschränkte er sich auf eine Strafanzeige. Die Aussagen des Beschwerdeführers zeigen, dass er wusste, dass K.________ das Fahrzeug nach dem Verschwinden orten konnte und sie beide wussten, dass es sich ab und zu in Q.________(Ort) befand (Einvernahmeprotokoll vom 18. Oktober 2017, N. 195 ff.; Band 1 Faszikel 3.3). Auch die E-Mail-Korrespondenz zwischen R.________(Autohändler) (Service HelpEU) und der Polizei bestätigt, dass K.________ den Standort des Fahrzeuges in der App sehen konnte (Band 1, Faszikel 4).