_ stand damit kurz vor der Abberufung als Geschäftsführer. Diese Umstände und zeitliche Abfolge sind weitere konkrete Anhaltspunkte, dass der Mietvertrag mit dem Beschwerdeführer einzig bezweckte, K.________ die Weitervermietung des I.________(Automarke) zu sichern. Ob diese Umstände zur Nichtigkeit des Vertrages führen, kann und muss im Beschwerdeverfahren aber nicht abschliessend geklärt werden. 3.4 Der Mietvertrag wurde durch die H.________GmbH am 19. Juni 2017 fristlos gekündigt.