So sagte der Beschwerdeführer anlässlich seiner Einvernahme vom 18. Oktober 2017 mehrmals aus, man müsse K.________ fragen, der wisse besser Bescheid. Der Beschwerdeführer wusste auch nicht, wie hoch seine Mieteinnahmen waren. Das wisse K.________ sicher besser. Meistens habe das Auto bei K.________ gestanden. Dieser habe das Fahrzeug gewaschen und gewartet und den Mietern zur Verfügung gestellt. Auch nach dem Verschwinden des Fahrzeugs habe K.________ die Sache in die Wege geleitet. K.________ habe das Auto orten können.