4 den Umstand, dass die H.________GmbH alle Service- und Unterhaltsarbeiten auf ihre Kosten ausführen lassen muss, scheint der Vertrag für die Gesellschaft nicht vorteilhaft zu sein. Zudem liegen konkrete Hinweise vor, dass es sich bei diesem Mietvertrag um ein «Scheingeschäft» handelt und der Beschwerdeführer lediglich Mittelsmann war. So sagte der Beschwerdeführer anlässlich seiner Einvernahme vom 18. Oktober 2017 mehrmals aus, man müsse K.________ fragen, der wisse besser Bescheid.