Nach Angaben des Beschuldigten 2 habe dieser die Schlüssel des I.________(Automarke) an Dritte ausgehändigt. Der I.________(Automarke) könne mittels App geortet werden (Band I, Faszikel 2). Der I.________(Automarke) wurde in der Folge von der Kantonspolizei im Ripol ausgeschrieben. Am 18. August 2017 konnte das Fahrzeug beim Grenzübergang P.________ sichergestellt werden. Der Lenker gab an, das Fahrzeug für die Ferienreise mit seiner Frau vom Beschuldigten 3 ausgeliehen zu haben (Nachtragsbericht vom 15. September 2017, Band I, Faszikel 4).