Vorsorglich kündigte die H.________GmbH den Vertrag fristlos. Der Beschwerdeführer habe ab sofort keine Berechtigung mehr, das Fahrzeug zu nutzen oder weiterzuvermieten. Sofern sie innert Frist von drei Tagen seit Zustellung des Schreibens die eingeforderten Gegenstände und Informationen nicht erhalte, würden rechtliche Schritte gegen den Beschwerdeführer eingeleitet (Kopien Zivilakten Bezirksgericht N.________, Beleg 61). Am 24. Juni 2017 holten die Beschuldigten 3 und 4 den I.________(Automarke) beim Beschuldigten 2 ab. Am 27. Juni 2017 reichte der Beschwerdeführer Strafanzeige gegen den Beschuldigten 1 ein.