Zudem handle es sich beim I.________(Automarke) um das einzige wesentliche Aktivum der Gesellschaft. Die Vertragsbestimmungen bewirkten in ihrer Gesamtheit die Liquidation der Gesellschaft, und zwar unter Bedingungen, welche der Gesellschaft einen erheblichen Schaden zufügten. Der Mietvertrag sei intern unbefugt (ausserhalb des Gesellschaftszweckes sowie ohne Zustimmung der Gesellschafterversammlung) und extern ohne hinreichende Vertretungsmacht abgeschlossen worden. Der Vertrag sei nichtig. Vorsorglich kündigte die H.________GmbH den Vertrag fristlos.