Der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwalt G.________, erhob am 29. August 2019 Beschwerde mit folgenden Anträgen: «1. Die Einstellungsverfügung der Beschwerdegegnerin vom 9. August 2019 sei aufzuheben und die Strafuntersuchung gegen die Beschuldigten 1-3 sei fortzuführen. In der Folge sei die Beschwerdegegnerin i.S.v. Art. 397 Abs. 3 StPO anzuweisen, Anklage wegen Sachentziehung, eventualiter Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch, zu erheben.