1. Am 9. August 2019 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen die vier Beschuldigten wegen Diebstahls, Sachentziehung sowie Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch zum Nachteil des Straf- und Zivilklägers ein. Der Personenwagen I.________(Automarke) wurde der H.________GmbH zugesprochen und dem Straf- und Zivilkläger eine Frist von 30 Tagen gesetzt, um beim zuständigen Gericht eine Zivilklage bezüglich Zusprechung des Besitzes des Personenwagens I.________(Automarke) anzuheben. Der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwalt G.__