Dies kann – wie bereits der Beschwerdeführer anmerkt – zum Beispiel eine Gegenüberstellung sein. Möglich dürfte auch sein, mehr über den Standort oder die Route des fraglichen Firmenwagens am 26. April 2019 herauszufinden. Überdies könnte vertiefter geprüft werden, ob die bisherigen Aussagen des Beschuldigten glaubhaft sind oder nicht. Nach Abschluss der geeigneten und verhältnismässigen Ermittlungen erscheint es freilich nicht ausgeschlossen, das Strafverfahren gegen den Beschuldigten gegebenenfalls mit einer Einstellungsverfügung abzuschliessen. 7.3 Nach dem Gesagten erweist sich die Beschwerde als begründet und ist sie gutzuheissen.