_ erklärte, dass er dem Fahrer ebenfalls den Stinkfinger gezeigt hatte, weshalb dieser auch ausgestiegen war. […] Im vorliegenden Fall war sich der Privatkläger B.________ absolut sicher, die korrekte Kontrollschildnummer abgelesen und notiert zu haben. Der Lieferwagen mit der Kontrollschildnummer C.________ ist auf die Firma D.________ eingelöst. Der Fahrzeugverantwortliche A.________ gab an, dass das Fahrzeug E.________ fix zugeteilt sei. E.________ selber gab an, am fraglichen Tag nicht in H.________, sondern in I.________ gewesen zu sein. In einer E-Mail vom 01.05.2019 schrieb der Privatkläger an den fallbearbeitenden Polizisten,