382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Die angefochtene Verfügung ist wie folgt begründet: Am 26.04.2019 um 14.10 Uhr erstattete B.________ am Schalter der Kantonspolizei Thun Strafanzeige gegen den Lenker des Lieferwagens Fiat G.________, Kontrollschildnummer C.________. Er stellte Strafantrag gegen unbekannte Täterschaft wegen Drohung, Beschimpfung und evtl. Nötigung, dies gestützt auf einen Vorfall, welcher sich am 26.04.2019 um zirka 13.00 Uhr in H.________ […] ereignet haben soll. B.________ schilderte, dass er mit seinem Auto rückwärts aus dem Parkplatz bei der Schiffstation H.________ gefahren sei.