_ sei eine Frau. Mit Blick auf seine Anzeige, in der er einen P. E.________ erwähnt, und den Bericht der G.________(Klinik), der vom Oberarzt Dr. med. P. E.________ unterzeichnet wurde, ergeben diese Ausführungen aber keinen Sinn. Insgesamt finden sich weder in der Anzeige noch in der Beschwerde konkrete Hinweise für ein strafbares Verhalten der vom Beschwerdeführer erwähnten Personen. Die Beschwerde ist offensichtlich unbegründet und ist abzuweisen.