Seine damalige Beiständin habe ihn dazu nötigen wollen, die Medikamente einzunehmen, damit er sein Feriengeld beziehen könne. Darauf habe er (der Beschwerdeführer) eine Anzeige gegen seine damalige Beiständin gemacht. Dies habe die Involvierung der KESB ins Rollen gebracht (vgl. Bericht F.________(Klinik), S. 1). Es ist nicht ersichtlich, inwiefern ein «verlogener» Brief des Beschuldigten 1 der Auslöser gewesen sein soll und inwiefern dies ein strafbares Verhalten begründen sollte.