Im Beisein der Oberärztin habe er die angebotene Akutmedikation oral zu sich genommen, habe jedoch gewünscht, dass festgehalten werde, dass er diese Medikamente aus seiner Sicht nicht brauche. Betreffend Beurteilung, Therapie und Verlauf wird festgehalten, dass der Beschwerdeführer für eine Depotmedikation habe gewonnen werden können. Das Xeplion-Depot sei am 26. Oktober 2016 und 2. November 2016 appliziert worden.