Im Zusammenhang mit den Aufnahmeumständen in die G.________(Klinik) am 25. Oktober 2016 wird ausgeführt, dass der Beschwerdeführer aufgrund der Vorgeschichte, der Anspannung sowie des Misstrauens des Patienten während des Anamnesegesprächs und der Gefahr einer Eskalation ohne jegliche Gegenwehr isoliert worden sei. Im Beisein der Oberärztin habe er die angebotene Akutmedikation oral zu sich genommen, habe jedoch gewünscht, dass festgehalten werde, dass er diese Medikamente aus seiner Sicht nicht brauche.