2 wurde der Beschwerdeführer nach 35 Tagen stationärer Behandlung nach Hause entlassen. Im Zusammenhang mit den Aufnahmeumständen in die G.________(Klinik) am 25. Oktober 2016 wird ausgeführt, dass der Beschwerdeführer aufgrund der Vorgeschichte, der Anspannung sowie des Misstrauens des Patienten während des Anamnesegesprächs und der Gefahr einer Eskalation ohne jegliche Gegenwehr isoliert worden sei.