Die Verlegung zur stationären Weiterbehandlung in die G.________(Klinik) sei erfolgt, weil der Beschwerdeführer im Vorfeld der Hospitalisation Drohungen gegenüber Mitarbeitern der F.________(Klinik) ausgestossen habe. Gemäss Austrittsbericht der G.________(Klinik) vom 5. Dezember 2016