dem vom Beschuldigten 1 verfassten Polizeirapport drangen die Beschuldigten in die Wohnung des Beschwerdeführers ein, da sie aufgrund der von einer Passantin geschilderten Krankengeschichte des Beschwerdeführers und des von aussen festgestellten Zustands der Wohnung (laufendes TV-Gerät, am Boden liegender Ventilator, bellende Hund) sowie des Umstands, dass auch auf mehrmaliges Klopfen und Zurufen niemand reagierte, nicht mit Sicherheit sagen konnten, dass es dem Bewohner gut geht. Hinweise auf das Vorliegen einer konkreten und