Vielmehr gehe daraus hervor, dass die Beschuldigten erst beschlossen hätten, die Wohnung zu betreten, nachdem sie mit der Passantin gesprochen und sich wiederholt von aussen ein Bild vom Inneren der Wohnung verschafft hätten. Insofern hätte genügend Zeit bestanden, die Zustimmung der zuständigen übergeordneten Polizeibehörde einzuholen.