3 Reaktion auf mehrfaches Klopfen und Zurufen) durchaus Grund zur Annahme gehabt, dass sich der Beschwerdeführer in der Wohnung befinde und zum Schutz von Leib und Leben auf Hilfe angewiesen sei; die Krankengeschichte des Beschwerdeführers sei ein Grund unter vielen gewesen. Sodann gehe auch ohne ausdrückliche Nennung im Polizeirapport aus dem sofortigen Einschreiten der Beschuldigten klar hervor, dass sie in der damaligen Situation davon ausgegangen seien, es liege Gefahr in Verzug vor.