Dort eingetroffen vernahmen sie ebenfalls Hundegebell. Von aussen konnten sie vier Hunde sowie ein laufendes TV-Gerät und einen am Boden liegenden Ventilator in der Wohnung des Beschwerdeführers ausmachen. Eine Passantin informierte, der Beschwerdeführer sei gehbehindert und sitze im Rollstuhl. Auf mehrmaliges Klopfen an der Haustür und Zurufen reagierte niemand. Der Beschwerdeführer konnte telefonisch nicht erreicht werden, auch dessen kontaktierte Mutter konnte nicht weiterhelfen. Da aus Sicht der Be-