Er wirft den Polizeibeamten vor, am 11. September 2018 seine Wohnung ohne Erlaubnis betreten und hierfür die Vorhängekette der Wohnungstür mit einem Seitenschneider durchtrennt zu haben. Am 17. Juni 2019 richtete die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eine Gerichtsstandsanfrage an die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft). Diese anerkannte den Gerichtsstand am 18. Juni 2019. Am 6. August 2019 verfügte die Staatsanwaltschaft die Nichtanhandnahme des Verfahrens unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den Kanton und ohne Ausrichtung einer Entschädigung.