2. Die stationäre therapeutische Massnahme wird um weitere fünf Jahre, d.h. bis am 5. März 2023 verlängert. 3. Der Verurteilte geht in den Massnahmenvollzug zurück. 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus Gerichtskosten von CHF 3'000.00 und Kosten für das Gutachten von CHF 30’992.50, ausmachend CHF 33'992.50, trägt der Kanton Bern. 5. Der amtlichen Verteidigerin des Verurteilten, Rechtsanwältin B.________, wird eine Entschädigung von CHF 9'750.95 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.