auf CHF 3'000.00 festgesetzt. Hinzu kommen die Kosten des Zweitgutachtens, welche sich laut Rechnung der psychiatrischen Universitätsklinik Zürich vom 4. Juni 2020 auf CHF 30'992.50 belaufen (BK 19 380 pag. 527 f.). Damit betragen die vom Kanton Bern zu bezahlenden Verfahrenskosten total CHF 33'992.50.