Erneute Misserfolge sind im weiteren Massnahmenvollzug nicht ausgeschlossen. Um die bedingte Entlassung gut vorbereiten und allfällige Rückschläge abfedern zu können, braucht es genügend Zeit. Gleichzeitig ist die Kammer überzeugt, dass zweieinhalb Jahre ausreichen können, um die für eine bedingte Entlassung nötigen Fortschritte zu erreichen. Im Ergebnis erachtet sie eine Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme um weitere fünf Jahre als verhältnismässig und angezeigt.