703 f.). 19.3 Gemäss erstinstanzlichem Beschluss endet die stationäre therapeutische Massnahme am 4. September 2020. Dies würde bedeuten, dass der Verurteilte vom geschlossenen Vollzug direkt in die Freiheit entlassen würde, ohne die üblichen Vollzugslockerungsstufen zu durchlaufen. Dies scheint wenig sinnvoll. Die Massnahme dauert mittlerweile rund zwölf Jahre. In den ersten rund siebeineinhalb Jahren war der Verurteilte therapeutisch jedoch kaum zu erreichen und erzielte entsprechend keine nennenswerten Fortschritte.