Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 16 461 vom 8. November 2017 E. 12.3). Bei diesem Prüfpunkt sind die Sicherheitsbelange der Allgemeinheit und der Freiheitsanspruch des Betroffenen gegeneinander abzuwägen. Es kommt insbesondere darauf an, ob und welche Straftaten vom Massnahmenunterworfenen drohen, wie ausgeprägt das Mass der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BGE 142 IV 105 E. 5.4; Urteil des Bundesgericht 6B_513/2017 vom 24. August 2017 E. 2.4). Den Gefahren, die von einem Täter ausgehen, muss bei einer Interessenabwägung