Diese könne aber auch durch ambulante Therapie oder Bewährungshilfe gewährleistet werden (BK 19 380 pag. 703). 18.3 Soweit die involvierten Fachpersonen die Weiterführung der stationären Massnahme als geeignet erachten, halten sie sie grundsätzlich auch für erforderlich. Sogar Dr. med. F.________ zweifelte nur die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer langfristigen Verlängerung an und sprach sich für die Aufhebung der stationären Massnahme «innerhalb der nächsten Jahre» aus (PEN 17 1077 pag. 353). Prof. Dr. med. E.________ hingegen bekräftigt, dass eine längerfristige psychotherapeutische Begleitung erforderlich sei.