Negative Veränderungen wären im kontrollierten Rahmen rechtzeitig erkennbar. Dass der Verurteilte neu gewonnene Freiheiten umgehend für eine Wiederaufnahme seines deliktischen Verhaltens nutzen würde, ist nicht zu erwarten. Vielmehr darf damit gerechnet werden, dass Vollzugsöffnungen zu weiteren positiven Verhaltensänderungen führen werden, wie dies nach Einschätzung der Therapeuten bereits in der Vergangenheit der Fall war (vgl. Behandlungsbericht vom 13. Mai 2019, Vollzugsakten pag. 1970). Dement-