Fest steht aber auch, dass die Eignung von den Fachleuten an die Gewährung weiterer rascher Vollzugslockerungen geknüpft wird. Die diesbezüglichen Ausführungen, insbesondere diejenigen von lic. phil. I.________ und seinem Team, welche den Verurteilten praktisch tagtäglich begleiten, sind nachvollziehbar. Angesichts des bereits mehrfach beschriebenen Deliktsmusters des Verurteilten sind solche Lockerungen kurz- und mittelfristig betrachtet auch vertretbar. Negative Veränderungen wären im kontrollierten Rahmen rechtzeitig erkennbar.