Im Ergebnis wurde bei der Vollzugskoordinationssitzung vom 20. August 2020 zum weiteren Vorgehen beschlossen, nach der oberinstanzlichen Verhandlung den Fall bis Mitte September der KoFaKo vorzulegen. Die KoFaKo-Sitzung solle am 14. Oktober 2020 stattfinden (BK 19 380 pag. 665). 17.5 Fest steht, dass die Fortführung der stationären therapeutischen Massnahme sowohl aus gutachterlicher als auch aus therapeutischer Sicht dem Grundsatz nach als geeignet erachtet wird, die Legalprognose des Verurteilten weiter zu verbessern.