24 therapeutischen Standardformulierungen erweitere. Die realistische Einschätzung und prognostische Verwertung therapeutischer Fortschritte werde so nicht möglich sein (BK 19 380 pag. 397). Das besagte Gutachten datiert vom 6. Mai 2020. Allerspätestens nach dessen Eingang hätten zügig weitere Vollzugsöffnungen in die Wege geleitet werden müssen. Parallel dazu beschreibt der PPD Zürich aufgrund des Ausbleibens weiterer Lockerungen einen stagnierenden Resozialisierungsprozess.