Im Behandlungsbericht vom 13. Mai 2019 wiesen die Therapeuten jedoch darauf hin, dass, nachdem sich der Verurteilte in den begleiteten therapeutischen Ausgängen bewährt habe, weitere Vollzugsöffnungen möglich seien. Sie empfahlen die Durchführung von begleiteten Urlauben und, bei erfolgreicher Absolvierung derselben, die Gewährung von unbegleiteten Urlauben (Vollzugsakten pag. 1970 f.). Seit Dezember 2019 spricht sich das Behandlungs-Team wie bereits erwähnt ausdrücklich für eine Versetzung in den offenen Massnahmenvollzug aus.