Genau dies ist vorliegend der Fall. Bereits im Vollzugsbericht vom 14. August 2018 ist zu lesen, Vollzugsöffnungen im Sinne von milieutherapeutischen Ausgängen würden wiederholt empfohlen, seien aber bisher von der einweisenden Behörde nicht bewilligt worden (Vollzugsakten pag. 1430). Solche Ausgänge wurden zwischenzeitlich gewährt. Im Behandlungsbericht vom 13. Mai 2019 wiesen die Therapeuten jedoch darauf hin, dass, nachdem sich der Verurteilte in den begleiteten therapeutischen Ausgängen bewährt habe, weitere Vollzugsöffnungen möglich seien.