Laut Dr. med. F.________ sei die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer erneuten langfristigen stationären Massnahme nicht eindeutig gegeben. Innerhalb der nächsten Jahre sollte daher eine Umwandlung in eine ambulante Massnahme erwogen werden (PEN 17 1077 pag. 353). Das Gutachten E.________ ist hier deutlich weniger zuversichtlich. Zwar ist auch der Zweitgutachter der Ansicht, weitere therapeutische Fortschritte und damit eine Verbesserung der Legalprognose seien unter den aktuellen Bedingungen, d.h. ohne weitere Vollzugsöffnungen nicht zu erwarten. Es sei jedoch von einem länger andauernden Prozess auszugehen.