Er verweist auf das Protokoll der letzten Vollzugskoordinationssitzung vom 9. Juli 2020, in der sich die JVA Pöschwies klar für eine Öffnung des Vollzugsregimes stark gemacht hatte und gar davon die Rede war, dass der Verurteilte andernfalls zur Verfügung gestellt werden müsse, da keine weiteren Fortschritte mehr zu erwarten seien. Zudem lässt er ausführen, keiner der Gutachter formuliere Therapieziele, welche nur im stationären Setting erreicht werden könnten. Die Sinnhaftigkeit der über zwölf Jahre dauernden Massnahme sei nicht mehr gegeben (BK 19 380 pag. 701 ff.).