22 war, in der er sich den Opfern zuerst annähern konnte und Vertrauen zu ihnen aufbauen musste. Er ist kein auflauernder Überraschungstäter. Es liegt keine Kernpädophilie vor. Deshalb ist die Kammer mit Prof. Dr. med. E.________ der Auffassung, dass kurzfristig betrachtet von einem geringen Rückfallrisiko auszugehen ist. Wegen dem nach wie vor markanten Störungsbild ist das Rückfallrisiko mittel bis langfristig jedoch als durchschnittlich zu bezeichnen. Damit sind die Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfüllt.