Lösungs- oder Kompromissbereitschaft ist keine zu erkennen. Auch im Vollzugsbericht vom 12. Mai 2020 ist zu lesen, die Kooperationsbereitschaft, Beziehungsfähigkeit und das Konfliktverhalten seien schlechter einzustufen als im vergangenen Berichtszeitraum (BK 19 380 pag. 455). Der Massnahmenvollzug gestaltet sich somit nicht linear; gewisse Rückschläge gehören dazu. Dies scheint der Verurteilte nicht wahrhaben zu wollen. Zwar ist bis zu einem gewissen Grad verständlich, dass er sich in seiner derzeitigen Situation möglichst positiv und optimistisch darstellen möchte. Insbesondere die von ihm behauptete Selbstreflektion ist jedoch kaum spürbar.