Darauf antwortete er, er könne im Moment nicht von vielen Problemen sprechen und wiederholte die bereits mehrmals gehörte Phrase, er könne «das» heute ansprechen und nach Lösungen suchen. Auch diese Antwort lässt die nötige Offenheit und Zugänglichkeit vermissen. Die eigene Selbstüberschätzung zeigt sich weiter darin, dass der Verurteilte sich einen direkten Austritt in die Freiheit ohne Weiteres zutrauen würde (BK 19 380 pag. 691 Z. 33) und der Ansicht ist, ein Bewährungshelfer zur Unterstützung sei ausreichend (BK 19 380 pag. 683 Z. 16).