__ erwähnten Tendenzen zur Selbstüberschätzung und Bagatellisierung sind jedoch auch für die Kammer klar erkennbar. So sprach er bei der Exploration in pauschaler und repetitiver Weise von den «traurigen Delikten», die sich aufgrund seiner «traurigen Vergangenheit» ereignet hätten, und wirkt dabei, insbesondere aufgrund der Wiederholung dieser Phrasen, wenig authentisch oder emotional spürbar (vgl. Gutachten E.________, BK 19 380 pag. 285, 287 und 295). Den gleichen Eindruck gewann die Kammer anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung.