Dem Verurteilten sind zwar eindeutige Therapiefortschritte zu attestieren. Namentlich sind seine Kooperationsbereitschaft und seine Beziehungsfähigkeit heute deutlich ausgeprägter als in der Vergangenheit. Die von Prof. Dr. med. E.________ erwähnten Tendenzen zur Selbstüberschätzung und Bagatellisierung sind jedoch auch für die Kammer klar erkennbar.