Bei Unfähigkeit, eine für ihn zufriedenstellende erwachsene Beziehung aufrechtzuerhalten, könne diese Nähe in einem weiteren Schritt zum Ausleben seiner pädosexuellen Neigungen genutzt werden. Dieses Risiko würde sich vor allem dann verwirklichen, wenn der Verurteilte erneut im nahen, vorwiegend familiären oder partnerschaftlichen Umfeld Zugang zu Kindern erhalten würde (BK 19 380 pag. 391 f.). Der Gutachter ergänzt, der Eintritt dieses «Negativ-Szenarios» setze voraus, dass solche ungünstigen Verhaltensänderungen durch einen behandelnden Therapeuten nicht erkannt würden (vgl. pag. 389, Variante 2b).