Bezüglich dieses Zusammenspiels komme Dr. med. F.________ zum Schluss, es sei zu einer umfassenden therapeutischen Bearbeitung der sexuellen Einstellungen gekommen. Dem könne nicht gefolgt werden. Die Schilderungen des Verurteilten seien massgeblich von langjährigen Therapieerfahrungen geprägt. Er beteuere zwar seine Einsicht und Reue, sei aber nicht in der Lage, das eigene innere Leben emotional nachvollziehbar zu beschreiben. Somit würden kognitive Verzerrungen und Bagatellisierungen seine Darstellung der Delikte prägen.