16.3 Hervorzuheben ist, dass dem Verurteilten selbst im optimistisch ausfallenden Gutachten F.________ noch keine gänzlich positive Prognose gestellt wird. Der Gutachter fasste seine entsprechenden Überlegungen wie folgt zusammen (PEN 17 1077 pag. 350): «Abschliessend kann zusammengefasst werden, dass sich der Zustand des Expl. während der Massnahme deutlich verbessert und die Risiken entsprechend abgesenkt haben, es erscheint aber noch nicht ausreichend abgesichert, ihn exakt einzuschätzen und anhaltende Fortschritte sicherzustellen.