_, BK 19 380 pag. 367 ff.). In Kombination mit der Pädophilie und ferner dem Status nach posttraumatischer Belastungsstörung ergibt sich, wie die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht vorbringt (BK 19 380 pag. 697), ein komplexes Störungsbild. Uneinig sind sich die involvierten Fachleute in der Frage, wie stark die einzelnen Störungen zusammenhängen. So führte der Psychotherapeut und interne Casemanager, lic. phil. I.________, anlässlich der Vollzugskoordinationssitzung vom 9. Juli 2020 aus, der Hypothese von Prof. Dr. med. E._______