_ wird festgestellt, dass der Verurteilte im Vollzug mittlerweile geringere Auffälligkeiten zeige. Er sei deutlich kooperationsbereiter und -fähiger und habe auch hinsichtlich der Beziehungsfähigkeit zum professionellen Team Fortschritte gemacht. Es könnten ihm sehr wohl Therapiefortschritte attestiert werden. Diese seien aber noch nicht als ausreichend belastungsstabil einzuordnen (BK 19 380 pag. 387). Zusammenfassend präsentiert sich die aktuelle Situation dergestalt, dass der Verurteilte im Vollzugsalltag ein unauffälliges Verhalten zeigt. Im therapeutischen