Allgemein wird ihm im Vollzugsalltag ein überwiegend sozial angepasstes, regelkonformes und konfliktfreies Verhalten bescheinigt. In den letzten therapeutischen Sitzungen sei es um die Inhalte des Gutachtens, die Auseinandersetzung mit der aktuellen, unbestimmten Vollzugslage sowie weitere vertiefende Therapiethemen gegangen. So habe man in Ansätzen erneut begonnen, den vom Verurteilten unterschiedlich dargestellten (gemeint ist wohl: teilweise bestrittenen) Tatbestand der versuchten Vergewaltigung aufzugreifen. Mit viel Engagement habe man ihn in die therapeutische Auseinandersetzung einbinden können.