Gemäss jüngstem Vollzugsbericht vom 10. Juli 2020 befindet sich der Verurteilte nach wie vor im geschlossenen Vollzug mit Vollzugslockerungen in Form von begleiteten Urlauben. Er arbeite im Hausreinigungsdienst, wobei es an seiner Arbeitsleistung und -qualität unverändert nichts zu bemängeln gäbe. Zwar ziehe er sich vermehrt aus dem Gruppengeschehen zurück, die Zusammenarbeit mit seiner Bezugsperson sei aber grundsätzlich als konstruktiv einzustufen. Allgemein wird ihm im Vollzugsalltag ein überwiegend sozial angepasstes, regelkonformes und konfliktfreies Verhalten bescheinigt.