Therapeutische Unwegsamkeiten und zwischenmenschliche Blockaden seien im Zusammenhang mit den anankastischen Persönlichkeitszügen des Verurteilten entstanden. In der deliktorientierten Behandlung hätten mit der erneuten Bearbeitung deliktfokussierender Inhalte Fortschritte erzielt werden können. Die kombinierte Persönlichkeitsstörung habe bis zu einem gewissen Punkt behandelt werden können, bleibe aber weiterhin bestehen (Behandlungsbericht vom 30. April 2020, BK 19 380 pag. 432, 434 und 439). Gemäss jüngstem Vollzugsbericht vom 10. Juli 2020 befindet sich der Verurteilte nach wie vor im geschlossenen Vollzug mit Vollzugslockerungen in Form von begleiteten Urlauben.